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Rechtliches

Nutzungs- und Abo-Bedingungen

NF Consulting GmbH · Schweinfurt · Stand: Oktober 2026

Aufbau: Teil A gilt für die öffentliche Webseite enter-one.ai. Teil B gilt für das kostenpflichtige Abo der Plattform ONE. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag der Agentur gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Die Schlussbestimmungen am Ende (§ 15) gelten für beide Teile.

Teil A: Nutzung der Webseite

§ 1 Anbieter und Anwendungsbereich

(1) Anbieter dieser Webseite ist die NF Consulting GmbH, Athenstraße 1, 97424 Schweinfurt (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Teil A regelt das Verhältnis zwischen dem Anbieter und allen Personen, die die Webseite besuchen, ihre Inhalte abrufen oder sich für die Warteliste eintragen (nachfolgend „Nutzer“).

(3) Mit der Nutzung der Webseite erkennt der Nutzer die Bedingungen in Teil A an. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Inhalte und Verfügbarkeit

(1) Die auf dieser Webseite veröffentlichten Inhalte (Beschreibung von ONE, Funktionen, Animationen, Bilder, Audio) dienen ausschließlich der Information über die Plattform ONE. Sie stellen kein verbindliches Angebot und keine Zusage zu Funktionen, Verfügbarkeit oder Preisen dar. Für das Abo der Plattform gelten allein Teil B und die im Bestellvorgang angezeigten Angaben.

(2) Der Anbieter ist bemüht, die Webseite ohne Unterbrechung verfügbar zu halten, gewährleistet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsarbeiten, sicherheitsrelevante Eingriffe oder technische Störungen können die Erreichbarkeit zeitweise einschränken.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Inhalte und Funktionen der Webseite jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen.

§ 3 Waitlist-Anmeldung

(1) Über das Waitlist-Formular kann sich der Nutzer mit seiner E-Mail-Adresse für einen bevorzugten frühen Zugang zur Plattform ONE registrieren.

(2) Die Anmeldung zur Warteliste ist unverbindlich und kostenfrei. Sie begründet weder einen Anspruch auf Zugang zur Plattform noch auf bestimmte Funktionen, Preise oder einen Bereitstellungstermin.

(3) Der Nutzer kann seine Anmeldung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen, indem er eine formlose E-Mail an info@enter-one.ai sendet.

(4) Die Verarbeitung der dabei erhobenen Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.

§ 4 Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, die Webseite nicht missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere untersagt sind:

  • automatisierte Massenabfragen (Scraping, Bot-Traffic, Stress-Tests) ohne ausdrückliche Zustimmung
  • das Umgehen oder Stören technischer Schutzmaßnahmen, insbesondere von Sicherheits-, Rate-Limit- oder Spam-Filtern
  • das Eintragen falscher oder fremder Kontaktdaten in das Waitlist-Formular
  • das Verbreiten rechtswidriger, beleidigender oder rechtsverletzender Inhalte

§ 5 Urheberrecht und Kennzeichen

(1) Sämtliche auf der Webseite veröffentlichten Inhalte (Texte, Logos, Grafiken, Animationen, 3D-Renderings, Audio) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe oder Verbreitung außerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(2) Die Marke „ONE“ sowie das ONE-Logo sind geschützte Kennzeichen der NF Consulting GmbH. Eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr ist ohne Zustimmung nicht gestattet.

§ 6 Haftung

(1) Der Anbieter haftet ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.

(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aus der Nichtverfügbarkeit der Webseite ist ausgeschlossen, soweit die vorstehenden Absätze nicht zwingend etwas anderes bestimmen.

§ 7 Externe Verlinkungen

Diese Webseite kann Verweise auf Webseiten Dritter enthalten. Auf deren Inhalte hat der Anbieter keinen Einfluss. Für die Inhalte verlinkter Seiten ist stets der jeweilige Anbieter verantwortlich.

Teil B: Abo-Bedingungen für die Plattform ONE

§ 8 Geltung und Vertragspartner

(1) Teil B gilt für das kostenpflichtige Abo der Plattform ONE (nachfolgend „Abo“). Vertragspartner der Agentur ist die NF Consulting GmbH, Athenstraße 1, 97424 Schweinfurt (nachfolgend „Anbieter“).

(2) ONE richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter nicht.

(3) Vor dem Abschluss zeigt ONE der Agentur die Stufe, die Zahl der belegten Sitzplätze, die gewählte Zahlweise und den zu zahlenden Betrag an. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Agentur den Bestellvorgang in ONE abschließt; die verbindliche Bestellung gibt sie auf der Bezahlseite des Zahlungsdienstleisters Stripe ab. Abschließen und kündigen kann das Abo in ONE nur die Agenturleitung.

§ 9 Stufen und Preise

(1) Das Abo gibt es in zwei Stufen: „NF-Member“ für Agenturen, die Mitglied im NF Mentoring sind, und „Nicht-NF-Member“ für alle anderen Agenturen. Die Zuordnung einer Agentur zu einer Stufe nimmt der Anbieter vor.

(2) Es gelten folgende Preise, jeweils netto:

Preise nettoNF-MemberNicht-NF-Member
Enthaltene Sitzplätze33
Monatliche Zahlung
Grundpreis im Monat490,00 EUR890,00 EUR
Jeder weitere Sitzplatz im Monat79,00 EUR129,00 EUR
Jährliche Zahlung (zehn Monatsbeiträge für zwölf Monate)
Grundpreis im Jahr4.900,00 EUR8.900,00 EUR
Jeder weitere Sitzplatz im Jahr790,00 EUR1.290,00 EUR
KI-Kontingent im Monat10 Mio. Token10 Mio. Token

(3) Alle Preise sind Nettopreise; hinzu kommt die Umsatzsteuer, derzeit 19 %. Bei jährlicher Zahlung kostet ein Jahr zehn Monatsbeiträge; das gilt für den Grundpreis und für jeden weiteren Sitzplatz.

(4) Die bei Abschluss geltenden Preise gelten für die laufende Vertragslaufzeit.

(5) In beiden Stufen ist das in der Tabelle genannte monatliche KI-Kontingent enthalten. Zusätzliches KI-Guthaben kann die Agentur in ONE hinzukaufen; der Preis wird dort vor dem Kauf angezeigt.

§ 10 Sitzplätze

(1) Einen Sitzplatz belegt jeder Nutzer der Agentur, der in ONE aktiv oder eingeladen ist; offene Einladungen zählen also mit. Jede Stufe enthält die in § 9 genannte Zahl an Sitzplätzen, jeder weitere belegte Sitzplatz kostet den Sitzplatzpreis der Stufe.

(2) Maßgeblich beim Abschluss ist die Zahl der dann belegten Sitzplätze. Sind während der Laufzeit alle Sitzplätze belegt, kann die Agentur weitere Nutzer erst einladen, wenn sie einen weiteren Sitzplatz hinzubucht.

(3) Bucht die Agentur während der Laufzeit einen Sitzplatz hinzu, wird der laufende Abrechnungszeitraum sofort anteilig berechnet. Gibt sie einen Sitzplatz zurück, zahlt sie ab der nächsten Abrechnung weniger; für den laufenden Abrechnungszeitraum gibt es keine Gutschrift. Zurückgeben lässt sich nur ein Sitzplatz, der nicht belegt ist.

§ 11 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft zwölf Monate ab Abschluss, auch bei monatlicher Zahlung. Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn er nicht zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt wird.

(2) Die Agentur kann jederzeit in ONE unter Einstellungen, Abo kündigen. Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam. Bis dahin kann die Agentur ONE weiter nutzen und die Kündigung dort zurücknehmen.

(3) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Zahlung und Rechnungen

(1) Die Agentur zahlt je nach der im Bestellvorgang gewählten Zahlweise monatlich oder jährlich im Voraus. Der Betrag ist jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig.

(2) Die Zahlung wickelt der Anbieter über den Zahlungsdienstleister Stripe ab. Zur Wahl stehen die im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten (derzeit Kredit- oder Debitkarte, auch über Apple Pay, und PayPal; SEPA-Lastschrift, sobald sie dort angeboten wird). Die Agentur ermächtigt den Anbieter, die fälligen Beträge wiederkehrend über die hinterlegte Zahlungsart einzuziehen; das gilt auch für anteilige Beträge aus hinzugebuchten Sitzplätzen und für in ONE gekauftes KI-Guthaben.

(3) Rechnungen erhält die Agentur elektronisch; sie stehen in ONE unter Einstellungen, Abo bereit. Mit dem elektronischen Rechnungsversand ist die Agentur einverstanden.

§ 13 Zahlungsverzug und Sperre

(1) Stellt der Anbieter eine Agentur auf eine kostenpflichtige Stufe um und besteht noch kein Abo, weist ONE in der Anwendung darauf hin. Ab diesem ersten Hinweis hat die Agentur drei Tage Zeit, das Abo abzuschließen; danach ist der Zugang zu ONE gesperrt, bis das Abo abgeschlossen ist. Bis zum Abschluss kann die Agentur Mitarbeiter deaktivieren oder offene Einladungen zurückziehen; berechnet werden nur die beim Abschluss belegten Sitzplätze (§ 10 Abs. 2).

(2) Schlägt eine Zahlung fehl oder wird sie abgelehnt, sperrt ONE den Zugang sofort, bis der offene Betrag ausgeglichen ist. Endet das Abo, bleibt der Zugang gesperrt, bis die Agentur ein neues Abo abschließt.

(3) Eine Sperre lässt die Pflicht zur Zahlung für die laufende Vertragslaufzeit unberührt.

§ 14 Datenschutz

(1) Soweit der Anbieter bei der Nutzung von ONE personenbezogene Daten im Auftrag der Agentur verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

(2) Welche Daten der Anbieter für Abschluss und Abrechnung des Abos verarbeitet und welche Rolle Stripe dabei hat, beschreibt die Datenschutzerklärung im Abschnitt „Abo und Zahlungsabwicklung über Stripe“.

Für beide Teile

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem ein Nutzer der Webseite seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Teil A jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf dieser Seite abrufbar.


Stand: Oktober 2026

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